Liebe Leserinnen und Leser,
als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Walmonag AG ist es uns wichtig, stets über aktuelle Entwicklungen und Richtlinien im Bereich des Personalverleihs informiert zu sein. In diesem Sinne möchten wir auf ein wichtiges Merkblatt aufmerksam machen, das uns von unserem Verband swissstaffing zur Verfügung gestellt wurde: Die vertragliche Implementierung des GAVP 2024-27.
Ausgangslage
Der GAV Personalverleih (GAVP) 2024-2027 wird voraussichtlich im Frühling 2024 allgemeinverbindlich erklärt werden und in Kraft treten. Neben einem geänderten GAV-Beitrag sind neue Mindestlöhne vorgesehen.
Neue Regelungen
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft den GAV-Beitrag, der von 1% auf 0,8% gesenkt wird, wobei die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu geregelt wird. Des Weiteren sind ab der Allgemeinverbindlicherklärung des GAVP 2024-27 neue Mindestlöhne zu beachten.
Anpassungen und Handlungsbedarf
Es ist wichtig zu beachten, dass laufende Verleih- und Einsatzverträge für temporäre Mitarbeiter, die in der MEM-Industrie tätig sind, angepasst werden müssen, da der GAV MEM nicht mehr im Anhang 1 aufgeführt sein wird.
Umsetzung und Fazit
Verträge müssen spätestens ab der Allgemeinverbindlicherklärung des GAVP 2024-27 angepasst werden, sofern darin die Mindestlöhne des aktuellen GAVP ausdrücklich geregelt sind. Es ist entscheidend, die neuen Richtlinien zeitnah umzusetzen, um Rechtskonformität zu gewährleisten und mögliche Risiken zu vermeiden.
Handlungsempfehlungen
Es empfiehlt sich, individuelle Fälle genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Mit diesen Informationen sind wir gut gerüstet, um die neuen Richtlinien des GAVP 2024-27 in unseren Arbeitsalltag zu integrieren und unseren Mitarbeitenden weiterhin faire und transparente Bedingungen zu bieten.
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Walmonag AG